Diese Hausordnung dient der Gewährleistung eines störungsfreien und sicheren Ablaufs in unseren Schulungsräumen. Alle Teilnehmenden und Gäste werden gebeten, diese Regeln zu beachten.

1. Verhalten im Gebäude

 

    • Rücksichtnahme: Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden. Vermeidbare Lärmemissionen sind zu unterlassen.

    • Handynutzung: Handys sind während des Trainings/Beratung ausgeschaltet oder auf lautlos zu stellen. Sollte ein wichtiges Telefonat erwartet werden, informieren Sie bitte die Seminarleitung und führen Sie das Gespräch außerhalb des Raums.

    • Ordnung und Sauberkeit: Müll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Beschädigungen an Einrichtungen sind zu vermeiden. Vorsätzliche Beschädigungen können zu Schadensersatzforderungen und/oder dem Ausschluss vom Seminar führen.

    • Verantwortung für Wertgegenstände: Jeder Teilnehmer ist für seine persönlichen Sachen verantwortlich. Die BIZZMADE übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände.

2. Zugangsregelung

 

    • Berechtigter Aufenthalt: Betriebsfremde Personen dürfen sich nur aus berechtigten Gründen (z.B. Teilnahme an Schulungen oder Prüfungen) im Schulungsraum aufhalten.

    • Hausverweis: Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, sich geschäftsschädigend verhalten oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können vom Hausrechtsinhaber des Geländes verwiesen werden. Ein unbefristetes Hausverbot oder strafrechtliche Maßnahmen können eingeleitet werden (§§ 123, 124 StGB).

3. Rauchen und Drogen

 

    • Rauchverbot: Das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) ist innerhalb der Gebäude verboten und nur an den dafür vorgesehenen Plätzen im Freien erlaubt. Zigarettenreste sind in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen.

    • Drogenverbot: Der Konsum von Drogen, einschließlich Cannabis, ist untersagt. Alkoholische Getränke dürfen auf dem Gelände nicht konsumiert werden.

4. Tiere

 

    • Das Mitbringen von Tieren in die Schulungsräume ist untersagt. Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen sind hiervon ausgenommen. Sollten Sie Ihr Tier mitbringen wollen klären Sie dieses bitte mit Ihrem Dozenten oder Berater.

5. Aufzüge

 

    • Die Aufzüge stehen während der Geschäftszeiten zur Verfügung. Bei Störungen ist der Alarmknopf zu betätigen und auf Anweisungen zu warten. Im Brandfall dürfen die Aufzüge nicht benutzt werden.

6. Flucht- und Rettungswege

 

    • Freihalten der Wege: Flucht- und Rettungswege sind stets frei zu halten. Beschilderungen und Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder beschädigt werden.

    • Brandschutz: Den Anweisungen der Brandschutzhelfer und der Feuerwehr ist im Notfall strikt Folge zu leisten. Bitte beachten Sie die ausgehängten Flucht- und Rettungswegpläne und begeben Sie sich im Notfall zu den gekennzeichneten Sammelstellen.

7. PC- und Technologieregeln

 

    • Nutzung von IT-Ausstattung: Die Nutzung der Computer und des Internets ist ausschließlich für schulungsbezogene Zwecke gestattet. Es ist verboten, unangemessene Inhalte (z.B. gewaltverherrlichende oder pornografische Darstellungen) zu übertragen, speichern oder verbreiten.

    • Essen und Trinken: Essen und Trinken sind in den PC-Arbeitsräumen nicht gestattet, mit Ausnahme von verschlossenen Wasserflaschen, die auf dem Boden stehen.

9. Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

 

    • Erste Hilfe: Im Falle eines Unfalls bitte Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte benachrichtigen. Die Notrufnummern sind im Alarmplan ersichtlich. Der allgemeine Notruf lautet: 112.

    • Unfallmeldungen: Unfälle sind umgehend der Lehrkraft oder dem Sekretariat zu melden. Erste-Hilfe-Kästen befinden sich an den gekennzeichneten Stellen.

10. Verkehr und Parken

 

    • Auf dem Gelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Plätzen gestattet. Unbefugt geparkte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

    • Die Bizzmade übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen auf dem Gelände, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt vor.

11. Seminarregeln

 

    • Den Seminarregeln, die zu Beginn jeder Veranstaltung ausgegeben werden, ist Folge zu leisten. Insbesondere in EDV-Räumen ist Essen und Trinken untersagt.

    • Fachliteratur ist pfleglich zu behandeln.

12. Mobbing und Rassismus

 

    • Mobbing, Cybermobbing und Rassismus werden nicht toleriert. Diskriminierende Handlungen oder Äußerungen jeglicher Art sowie das Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen sind streng untersagt.

13. Hygieneregeln

 

    • Regelmäßiges Lüften: Um eine gute Luftqualität in den Schulungsräumen zu gewährleisten, ist regelmäßiges Lüften erforderlich.

    • Sauberkeit: Alle Teilnehmenden sollen Müll trennen und die bereitgestellten Behälter nutzen.

14. Schweigepflicht/Datenschutz

 

    • Schweigepflicht: Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, vertrauliche Informationen über andere Personen, die während der Schulung bekannt werden, zu wahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Kurses.

    • Datenschutz: Persönliche Daten und vertrauliche Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Einwilligung nicht weitergegeben werden.

15. Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.

Verhalten im Notfall bei Präsenzmaßnahmen

 

    • Notruf und Ersthelfer: Im Notfall bitte Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte benachrichtigen. Notrufnummern sind im Alarmplan ersichtlich.

    • Brandfall: Fenster und Türen schließen, Aufzüge nicht benutzen und den Sammelplatz aufsuchen.

    • Sicherheitsunterweisung: Alle Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsunterweisung regelmäßig überprüft und eingehalten werden muss.

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