Unternehmen in Verantwortungseigentum ist ein Konzept, das in den letzten Jahren in Deutschland an Bedeutung gewonnen hat und vor allem für junge und nachhaltige Unternehmen interessant sein könnte. Es geht darum, dass Unternehmenseigentum nicht nur eine Vermögensposition, sondern auch eine Verantwortung für das Unternehmen und seine Stakeholder darstellt. Gesellschafter solcher Unternehmen verzichten dauerhaft auf Gewinnausschüttungen und Wertsteigerungen und übertragen ihre Anteile nur an Personen, die die Unternehmensvision teilen.

Wir geben Dir einen Überblick über die Entstehung des Konzepts, die Haltung des Gesetzgebers und die Vereinbarkeit mit dem bestehenden Gesellschaftsrecht. Zudem werden die Vor- und Nachteile von Verantwortungseigentum für junge, nachhaltige Unternehmen diskutiert. Am Ende findest du eine FAQ-Sektion, die häufig gestellte Fragen beantwortet.

Geschichte und Ursprung

Die Idee des Verantwortungseigentums ist nicht neu, sondern hat ihre Wurzeln in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts schuf Ernst Abbe die Carl-Zeiss-Stiftung, um das Unternehmen vor Zerschlagung und Spekulation zu schützen und seine sozialen und wissenschaftlichen Ziele zu sichern. Heute gibt es in Deutschland rund 200 Unternehmen, die nach dem Prinzip des Verantwortungseigentums agieren, darunter bekannte Namen wie Bosch, Zeiss, Alnatura und Weleda.

In den letzten Jahren hat das Konzept auch international an Aufmerksamkeit gewonnen, insbesondere im Kontext der Debatte über die Zukunft der Unternehmensführung und -verantwortung. In verschiedenen Ländern wurden neue Gesellschaftsrechtsformen entwickelt, die gemeinwohl- und gewinnorientiertes Wirtschaften ermöglichen, wie die Benefit Corporations in den USA oder die Società Benefit in Italien.

Der Gesetzentwurf zur GmbH mit gebundenem Vermögen

Download Gesetzesentwurf GmbH gebV: Gesetzentwurf GmbH-gebV mit Erläuterungen 20210215 final

In Deutschland gibt es bisher keine spezifische Rechtsform für Unternehmen in Verantwortungseigentum. Eine Initiative aus Wissenschaftlern, Unternehmern und Politikern hat sich dafür eingesetzt, diese Lücke zu schließen. Im Juni 2020 wurde ein erster Gesetzentwurf für eine GmbH in Verantwortungseigentum vorgelegt, der im Februar 2021 überarbeitet und in „GmbH mit gebundenem Vermögen“ umbenannt wurde.

Wichtigste Neuerungen des überarbeiteten Entwurfs:

  1. Neue Bezeichnung: Der Begriff „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ verdeutlicht die wesentliche Charakteristik der neuen Rechtsform.
  2. Voraussetzungen für den Vermögensbindungsbeschluss: Alle Gesellschafter müssen dem Beschluss zur Vermögensbindung zustimmen.
  3. Verbesserte Absicherung der Vermögensbindung: Durch strengere Vorgaben zur Unternehmensfinanzierung und verbindliche Governance-Regeln wird Missbrauch verhindert.
  4. Schutz der Gläubiger der Gesellschafter: Gläubiger erhalten einen Anspruch auf Sicherheitsleistung.

Gesellschaftsrechtliche Implikationen

Dauerhafte Vermögensbindung: Die Gesellschafter haben keinen Anspruch auf Gewinnausschüttungen und Liquidationserlöse. Gewinne bleiben im Unternehmen gebunden, um nachhaltiges und zweckorientiertes Wirtschaften zu fördern.

Governance: Eine geeignete Governance-Struktur ist notwendig, um die Einhaltung der Vermögensbindung sicherzustellen. Ein jährlicher Bericht zur Vermögensbindung, geprüft durch einen externen Wirtschaftsprüfer, sorgt für Transparenz und öffentliche Kontrolle.

Intrinsisch motivierte Gesellschafter: Die GmbH-gebV setzt voraus, dass Gesellschafter intrinsisch motiviert sind und sich als Treuhänder der nächsten Generation verstehen. Die Auswahl der Gesellschafter erfolgt innerhalb einer „Fähigkeiten- und Wertefamilie“.

Offenheit für verschiedene Unternehmensziele: Die GmbH-gebV ermöglicht es Unternehmen, sowohl erwerbswirtschaftliche als auch gemeinnützige Zwecke zu verfolgen. Eine strikte Zweckbindung wie bei gemeinnützigen Organisationen ist nicht erforderlich.

Vor- und Nachteile des Verantwortungseigentums

Vorteile:

  • Höhere rechtliche Sicherheit: Eine spezifische Rechtsform schafft klare Regelungen.
  • Unternehmerische Flexibilität: Unabhängigkeit von externen Kapitalinteressen.
  • Nachfolgeplanung: Klare Strukturen erleichtern die Unternehmensnachfolge.
  • Gesellschaftliche Anerkennung: Positionierung als nachhaltige und verantwortungsbewusste Akteure.

Nachteile:

  • Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten: Bindung von Gewinnen und Vermögen könnte Investoren abschrecken.
  • Fehlende Anpassungsfähigkeit: Strikte Regelungen könnten die Flexibilität einschränken.
  • Unklare Governance-Struktur: Komplexität in der Verwaltung und Kontrolle.
  • Potenzielle Missbrauchsgefahr: Gefahr der unethischen Nutzung der Strukturen.

Eine GmbH mit gebundenem Vermögen ist eine spezielle Rechtsform, bei der die Vermögenswerte und Gewinne dauerhaft im Unternehmen gebunden sind. Gesellschafter haben keinen Anspruch auf Gewinnausschüttungen oder Liquidationserlöse, um nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.

Im Gegensatz zur klassischen GmbH, bei der Gesellschafter Anspruch auf Gewinne und Liquidationserlöse haben, bleiben diese bei der GmbH-gebV im Unternehmen gebunden. Zudem gibt es strenge Regeln zur Auswahl der Gesellschafter und zur Governance, um die Vermögensbindung zu sichern.

Im Gegensatz zur klassischen GmbH, bei der Gesellschafter Anspruch auf Gewinne und Liquidationserlöse haben, bleiben diese bei der GmbH-gebV im Unternehmen gebunden. Zudem gibt es strenge Regeln zur Auswahl der Gesellschafter und zur Governance, um die Vermögensbindung zu sichern.

Die GmbH-gebV könnte eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten haben, da Investoren möglicherweise abgeschreckt werden. Zudem könnten die strikten Regelungen die Flexibilität einschränken und die Governance-Struktur könnte komplex sein.

Die Gesellschafter werden nach dem Prinzip der „Fähigkeiten- und Wertefamilie“ ausgewählt. Das bedeutet, dass nur Personen Gesellschafter werden können, die die Unternehmensvision teilen und intrinsisch motiviert sind.

Gewinne werden nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern bleiben im Unternehmen gebunden, um dessen langfristige Entwicklung und Nachhaltigkeit zu sichern.

Ja, die GmbH-gebV kann sowohl erwerbswirtschaftliche als auch gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine strikte Zweckbindung wie bei gemeinnützigen Organisationen ist jedoch nicht erforderlich.

Die Einhaltung der Vermögensbindung wird durch einen jährlichen Bericht sichergestellt, der von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft wird. Zudem sorgt die Veröffentlichung des Berichts für Transparenz und öffentliche Kontrolle.

Ja, eine GmbH-gebV kann aufgelöst werden. In diesem Fall wird das gebundene Vermögen jedoch nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern an eine gemeinnützige Einrichtung oder eine andere Gesellschaft mit gebundenem Vermögen übertragen.

Die Gründung einer GmbH-gebV ist besonders geeignet für Unternehmer, die ihr Unternehmen nachhaltig und unabhängig von externen Kapitalinteressen führen möchten. Diese Rechtsform bietet eine stabile und rechtlich abgesicherte Grundlage für langfristiges und verantwortungsvolles Unternehmertum.

Verantwortungseigentum bietet eine innovative und nachhaltige Alternative zu bestehenden Rechtsformen für junge Unternehmen. Die Einführung einer neuen Rechtsformvariante der GmbH mit gebundenem Vermögen sollte jedoch sorgfältig geprüft und diskutiert werden. Dabei müssen die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden, um eine gerechte und zukunftsfähige Lösung zu schaffen.

Ob und wie die GmbH mit gebundenem Vermögen in der Praxis umgesetzt wird, bleibt noch  abzuwarten. Klar ist jedoch, dass innovative Ansätze wie dieser die Zukunft der nachhaltigen Unternehmensführung maßgeblich beeinflussen können.

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