Förderung für Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Das KfW-Umweltprogramm (KfW Programm 240/241) ist eine Fördermaßnahme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Unternehmen und Einzelunternehmern der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflern dabei unterstützt, Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit umzusetzen. Die Förderung hat das Ziel, Maßnahmen zur Stärkung des Klima- und Naturschutzes sowie der Biodiversität zu fördern und die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen.

Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Freiberufler mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für Dritte erbringen.

Unterschiedliche Förderung für verschiedene Unternehmensgrößen: Im Rahmen des Programms gibt es zwei Varianten: Programm 240 und Programm 241. Beide Programme richten sich an verschiedene Unternehmensgrößen.

Für Programm 240 werden Unternehmen jeder Größe gefördert, während für Programm 241 speziell kleine Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union gefördert werden. Dies betrifft Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Förderung von Vorhaben im Ausland: Auch Vorhaben im Ausland können gefördert werden, sofern sie von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern oder Freiberuflern mit Sitz in Deutschland durchgeführt werden. Auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland sind antragsberechtigt.

Verwendungszweck der Förderung: Das KfW-Umweltprogramm fördert verschiedene Maßnahmen zur Förderung von Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Dazu gehören:

Neu ab 15. Juli 2023: Förderung von Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität auf Betriebsgeländen oder Gewerbe- und Industrieparks sowie an Betriebsgebäuden – sogenannte „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“.

Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere Projekte zur Dekarbonisierung in der Industrie.

Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, wie beispielsweise Schutzmaßnahmen vor Starkregen oder Hitzebelastungen.

Naturnahe Gestaltung von Firmengeländen, wobei insbesondere naturbasierte Lösungen gefördert werden.

Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen, wie Ressourceneinsparung, Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung, Abwasserreinigung, Luftverschmutzungs- und Lärmvermeidung sowie Förderung umweltfreundlicher Mobilität.

Schutz von Boden und Grundwasser sowie die Sanierung von Altlasten und Flächen.

Antragstellung und Förderkonditionen: Um den Kredit zu beantragen, erfolgt die Antragstellung nicht direkt bei der KfW, sondern bei der Hausbank des Antragstellers. Die Beantragung des Kredits wird durch den Finanzierungspartner des Unternehmens übernommen.

Die Höhe der Förderung und die Konditionen sind abhängig von der Unternehmensgröße. Kleine Unternehmen erhalten einen günstigeren Zinssatz. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

Die Förderung kann bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben betragen, wobei bis zu 100 % der Investitionskosten finanziert werden können. Der Kreditbetrag kann entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden, und dies innerhalb von 12 Monaten nach Zusage. Es fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an, beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage.

Rückzahlung und Tilgungszuschuss: Während der tilgungsfreien Zeit zahlt der Kreditnehmer lediglich Zinsen. Danach erfolgt die Rückzahlung in gleich hohen vierteljährlichen Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag. Eine außerplanmäßige Tilgung ist möglich, jedoch kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Neu ab dem 15. Juli 2023 wird für den Verwendungszweck „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ ein Tilgungszuschuss (Teilschulderlass) gewährt. Dieser beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Kleine Unternehmen erhalten einen Bonus von 20 %, während mittlere Unternehmen einen Bonus von 10 % auf die förderfähigen Kosten zusätzlich erhalten.

Befristung der Förderung: Derzeit ist das KfW-Umweltprogramm unbefristet gültig.

Weitere Informationen und Antragsvorbereitung: Interessierte Unternehmen finden detaillierte Informationen zum KfW-Umweltprogramm auf der Website der KfW. Dort steht auch ein Förderassistent zur Verfügung, mit dem Unternehmen ihren Antrag vorbereiten können, um das folgende Bankgespräch effizienter zu gestalten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) gab am 14. Juli 2023 eine Pressemeldung zur Erweiterung des Förderangebots bekannt.

Das KfW-Umweltprogramm bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu finanzieren und damit einen Beitrag zum Klima- und Naturschutz zu leisten. Es fördert Projekte zur Dekarbonisierung, Anpassung an den Klimawandel und den schonenden Umgang mit Ressourcen. Insbesondere die neu eingeführten „Natürlichen Klimaschutzmaßnahmen“ sollen Unternehmen dazu ermutigen, einen aktiven Beitrag zum Schutz von Klima, Natur und Biodiversität zu leisten.

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